Betriebliche Altersvorsorge 2026/2027: BRSG II & neue Fördergrenzen
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bekommt mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II), seit 22.01.2026 in Kraft, deutlich mehr Dynamik: Opting-out-Modelle auch ohne Tarifvertrag und ab 2027 stärkere Unterstützung für Geringverdiener (Stand: Oktober 2026). Quellen: BetrAVG, EStG, BMAS, Bundesregierung.
2026 kannst du bis 8.112 €/Jahr steuerfrei und davon bis 4.056 €/Jahr sozialabgabenfrei in die bAV einzahlen. Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung 2026 von 8.450 €/Monat bzw. 101.400 €/Jahr. Daraus ergeben sich:
Steuerfrei einzahlbar (8 % der BBG): bis 8.112 €/Jahr
Sozialabgabenfrei einzahlbar (4 % der BBG): bis 4.056 €/Jahr
Steuer-Spitze ab 4.056 € bis 8.112 € ist steuer-, aber nicht SV-frei
Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (relevant für Geringverdiener-Förderung)
Wie viel kannst du 2027 steuer- und abgabenfrei in die bAV einzahlen?
2027 kannst du voraussichtlich bis 8.496 €/Jahr (708 €/Monat) steuerfrei und davon bis 4.248 €/Jahr (354 €/Monat) sozialabgabenfrei in die bAV einzahlen. § 3 Nr. 63 EStG stellt Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV davon bis 4 % beitragsfrei in der Sozialversicherung. Grundlage für 2027 ist die vom Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossene BBG von 106.200 €/Jahr, der Bundesrat muss noch zustimmen.
2026 (BBG 101.400 €): bis 8.112 €/Jahr bzw. 676 €/Monat steuerfrei, davon bis 4.056 €/Jahr bzw. 338 €/Monat sozialabgabenfrei
2027 (BBG 106.200 €): bis 8.496 €/Jahr bzw. 708 €/Monat steuerfrei, davon bis 4.248 €/Jahr bzw. 354 €/Monat sozialabgabenfrei
Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG gilt für Beiträge an Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung aus dem ersten Dienstverhältnis
Wichtigste Neuerung des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist das Opting-out-Modell: Arbeitnehmer erhalten automatisch eine Entgeltumwandlung, können aber widersprechen. Das BRSG II bringt folgende Neuerungen:
Opting-out-Modell: Arbeitnehmer erhalten automatisch eine Entgeltumwandlungsvereinbarung (können aber widersprechen)
Seit 22.01.2026 auch ohne Tarifvertrag per Betriebsvereinbarung möglich, wenn es keine einschlägige tarifliche Regelung gibt (§ 20 Abs. 3 BetrAVG)
Bedingung dafür: Der Arbeitgeber legt mindestens 20 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss obendrauf
Sonst gilt weiter der gesetzliche Pflichtzuschuss von 15 %, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)
Mehr Flexibilität bei Sozialpartnermodellen
Vereinfachte Abwicklung durch Digitalisierung
Wie wird die bAV für Geringverdiener gefördert?
Über den sogenannten „Förderbetrag“ (§100 EStG) bekommen Arbeitgeber 30 % des Betrags zurück, den sie für geringverdienende Mitarbeiter in eine bAV einzahlen. Ab 2027 wird das deutlich besser:
Einkommensgrenze 2026: 2.575 €/Monat brutto
Ab 01.01.2027: 3 % der jährlichen BBG in der Rentenversicherung als Monatsgrenze, mit der vom Kabinett am 07.10.2026 beschlossenen BBG 2027 von 106.200 € also 3.186 €/Monat (Bundesrat muss noch zustimmen)
Maximal geförderter Arbeitgeberbeitrag steigt 2027 von 960 auf 1.200 €/Jahr, der Förderbetrag von höchstens 288 auf 360 €
Förderung: Arbeitgeber bekommt 30 % des eingezahlten Betrags zurück (über die Lohnsteuer-Anmeldung)
Für wen interessant: Mini- und Teilzeitkräfte, junge Berufseinsteiger
Welche Durchführungswege gibt es in der bAV?
Es gibt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung.
Direktzusage: Arbeitgeber zahlt die Rente direkt aus (unternehmensinterne Rückstellung)
Unterstützungskasse: über externe Kasse
Pensionskasse: regulierter Versicherer
Pensionsfonds: stärkere Aktienquote möglich
Direktversicherung: Versicherungsvertrag auf den Arbeitnehmer
Welche Abzüge fallen auf die Betriebsrente an?
Im Alter sind die Auszahlungen voll zu versteuern, außerdem fallen Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente an, wobei 2026 ein Freibetrag von 197,75 €/Monat gilt.
bAV-Einzahlungen reduzieren dein aktuelles Nettogehalt (Steuern + SV gespart)
Im Alter sind Auszahlungen voll zu versteuern
Zusätzlich: Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrente (seit 2004)
Seit 2020 gilt ein Freibetrag: 2026 sind es 197,75 €/Monat (nur Krankenversicherung, nicht Pflege)
Bei Arbeitgeber-Wechsel: Übertragbarkeit beachten
Wie hoch ist der Freibetrag für Betriebsrenten 2027?
Der Freibetrag in der Krankenversicherung steigt 2027 voraussichtlich auf 206,50 €/Monat, 2026 liegt er bei 197,75 €/Monat. Nach § 226 Abs. 2 SGB V beträgt er ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, die 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026 bei 4.130 € liegt (Bundesrat steht aus). In der Pflegeversicherung gibt es diesen Freibetrag nicht, dort gilt nach § 57 Abs. 1 SGB XI nur eine Freigrenze in derselben Höhe.
Krankenversicherung: Der Freibetrag wird von deiner Betriebsrente abgezogen, Beiträge zahlst du nur auf den Rest
Pflegeversicherung: Liegen deine Versorgungsbezüge über der Freigrenze, zahlst du Pflegebeitrag auf den vollen Betrag
Beispiel 2027 mit 300 € Betriebsrente: Krankenkassenbeitrag auf 93,50 €, Pflegebeitrag auf 300 €
Häufige Fragen
Wie viel kann ich 2026 in die bAV einzahlen?
8 % der Beitragsbemessungsgrenze = 8.112 €/Jahr steuerfrei. Davon sind 4 % (4.056 €) auch sozialabgabenfrei. Die obere Hälfte (4.056 bis 8.112 €) ist steuerfrei, aber nicht SV-frei.
Was ist das BRSG II?
Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, verkündet am 21.01.2026 und im Wesentlichen seit 22.01.2026 in Kraft, die Verbesserungen beim Förderbetrag gelten ab 01.01.2027. Wichtigste Neuerung: Das Opting-out-Modell (automatische Entgeltumwandlung, Arbeitnehmer kann widersprechen) ist jetzt auch ohne Tarifvertrag per Betriebsvereinbarung einführbar, wenn der Arbeitgeber mindestens 20 % Zuschuss zahlt.
Muss mein Arbeitgeber zur bAV zuzahlen?
Ja, bei Entgeltumwandlung schreibt § 1a Abs. 1a BetrAVG einen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Betrags vor, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Eine allgemeine Pflicht zu 20 % gibt es nicht, 20 % sind nur Bedingung für ein Opting-out-Modell per Betriebsvereinbarung ohne Tarifvertrag. Viele Arbeitgeber bieten freiwillig mehr.
Lohnt sich die bAV für mich?
Besonders bei Arbeitgeber-Zuschuss über 20 %, bei hohem Steuersatz (Spitzensteuersatz) und langer Laufzeit. Weniger attraktiv bei niedrigem Steuersatz im Berufsleben, dann ist möglicherweise ein ETF-Sparplan netto besser.
Was ändert sich 2027 für Geringverdiener?
Die Einkommensgrenze für den bAV-Förderbetrag steigt von 2.575 € auf 3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Mit der vom Kabinett beschlossenen BBG 2027 sind das 3.186 €/Monat brutto (Bundesrat muss noch zustimmen, Stand: Oktober 2026). Der maximal geförderte Arbeitgeberbeitrag steigt auf 1.200 €/Jahr, der Förderbetrag auf bis zu 360 €. Damit wird die bAV für mehr Arbeitnehmer attraktiv.
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