Betriebliche Altersvorsorge 2026/2027: BRSG II & neue Fördergrenzen
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bekommt mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) ab 2026 deutlich mehr Dynamik – höhere Fördergrenzen, Opting-out-Modelle, ab 2027 stärkere Unterstützung für Geringverdiener. Quellen: AOK-Arbeitgeberservice, Allianz, Versicherungsbote.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung 2026 beträgt 8.450 €/Monat bzw. 101.400 €/Jahr. Daraus ergeben sich:
Steuerfrei einzahlbar (8 % der BBG): bis 8.112 €/Jahr
Sozialabgabenfrei einzahlbar (4 % der BBG): bis 4.056 €/Jahr
Steuer-Spitze ab 4.056 € bis 8.112 € ist steuer-, aber nicht SV-frei
Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (relevant für Geringverdiener-Förderung)
BRSG II (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) ab 2026
Das BRSG II bringt folgende Neuerungen:
Opting-out-Modell: Arbeitnehmer erhalten automatisch eine Entgeltumwandlungsvereinbarung (können aber widersprechen)
Einführung über Betriebsvereinbarung möglich
Arbeitgeberzuschuss-Pflicht: pauschal 20 % bei Entgeltumwandlung
Mehr Flexibilität bei Sozialpartnermodellen
Vereinfachte Abwicklung durch Digitalisierung
Förderung für Geringverdiener – ab 2027 deutlich besser
Der sogenannte "Förderbetrag" (§100 EStG) für Arbeitgeber, die für geringverdienende Mitarbeiter eine bAV einzahlen:
Einkommensgrenze bisher: 2.575 €/Monat brutto
Einkommensgrenze ab 1.1.2027: 2.989 €/Monat brutto
Maximal geförderter Arbeitgeberbeitrag steigt: von 960 auf 1.200 €/Jahr
Förderung: Arbeitgeber bekommt 30 % des eingezahlten Betrags zurück
Für wen interessant: Mini-/Teilzeitkräfte, junge Berufseinsteiger
Die 5 Durchführungswege der bAV
Direktzusage: Arbeitgeber zahlt die Rente direkt aus (unternehmensinterne Rückstellung)
Unterstützungskasse: über externe Kasse
Pensionskasse: regulierter Versicherer
Pensionsfonds: stärkere Aktienquote möglich
Direktversicherung: Versicherungsvertrag auf den Arbeitnehmer
Was du wissen solltest
bAV-Einzahlungen reduzieren dein aktuelles Nettogehalt (Steuern + SV gespart)
Im Alter sind Auszahlungen voll zu versteuern
Zusätzlich: Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrente (seit 2004)
Ab 2020 gilt Freibetrag von 176 €/Monat (2026)
Bei Arbeitgeber-Wechsel: Übertragbarkeit beachten
Häufige Fragen
Wie viel kann ich 2026 in die bAV einzahlen?
8 % der Beitragsbemessungsgrenze = 8.112 €/Jahr steuerfrei. Davon sind 4 % (4.056 €) auch sozialabgabenfrei. Die obere Hälfte (4.056 bis 8.112 €) ist steuerfrei, aber nicht SV-frei.
Was ist das BRSG II?
Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, ab 2026 in Kraft. Wichtigste Neuerung: Opting-out-Modell (automatische Entgeltumwandlung, Arbeitnehmer kann widersprechen) über Betriebsvereinbarung einführbar.
Muss mein Arbeitgeber zur bAV zuzahlen?
Bei Entgeltumwandlung nach BAG-Rechtsprechung: 15 % Pflichtzuschuss. Mit BRSG II wird dies tendenziell auf 20 % pauschal angehoben. Viele Arbeitgeber bieten freiwillig mehr.
Lohnt sich die bAV für mich?
Besonders bei Arbeitgeber-Zuschuss über 20 %, bei hohem Steuersatz (Spitzensteuersatz) und langer Laufzeit. Weniger attraktiv bei niedrigem Steuersatz im Berufsleben – dann möglicherweise ETF-Sparplan netto besser.
Was ändert sich 2027 für Geringverdiener?
Die Einkommensgrenze für den bAV-Förderbetrag steigt auf 2.989 €/Monat brutto. Der maximal geförderte Arbeitgeberbeitrag steigt auf 1.200 €/Jahr. Damit wird die bAV für mehr Arbeitnehmer attraktiv.