Elementarschaden-Pflichtversicherung: Kommt sie 2026 oder 2027?
Seit der Ahrtal-Flut 2021 und weiteren Extremwetter-Ereignissen wird politisch über eine Elementarschaden-Pflichtversicherung debattiert. Im Juni 2024 stimmte der Bundesrat einstimmig dafür. Hier findest du den Stand Oktober 2026 und was du trotzdem bereits heute tun solltest.
Wie ist der Stand bei der Elementarschaden-Pflicht?
Ein Gesetz ist noch nicht beschlossen, aber die Richtung steht: Bundesjustizministerin Hubig hat im September 2026 ein fertiges Eckpunktepapier angekündigt, das eine Opt-out-Lösung statt einer echten Pflicht wie bei der Kfz-Haftpflicht vorsieht. Ein Referentenentwurf soll im ersten Quartal 2027 folgen (Stand: Oktober 2026). Die wichtigsten Fakten zum Gesetzgebungsverfahren:
Bundesrat-Beschluss am 14.6.2024: einstimmig für Pflichtversicherung
Initiative von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
Koalitionsvertrag 2025: Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung, ein Opt-out-Modell soll geprüft werden
September 2026: Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums in der Ressortabstimmung. Neue Wohngebäudeverträge sollen Elementargefahren in einem bestimmten Umfang abdecken müssen, Bestandskunden sollen ihren Vertrag erweitern können
Eine vollständige Versicherungspflicht nach dem Vorbild der Kfz-Haftpflicht soll es laut Ministerin nicht geben, geplant sind differenzierte Lösungen etwa mit Selbstbehalten und risikoabhängigen Prämien
Antrag der Linksfraktion für eine solidarische Pflichtversicherung (Drucksache 21/5030, März 2026): Die Plenarberatung wurde im April 2026 von der Tagesordnung abgesetzt
Referentenentwurf angekündigt für das erste Quartal 2027, ein Gesetz kommt damit frühestens 2027
GDV schlägt alternativ ein „Opt-out-Modell“ vor (Elementarschutz als Standard, Kündbarkeit durch Kunden)
Warum wird über eine Elementarschaden-Pflicht diskutiert?
Weil nur rund 59 % der Wohngebäude Elementarschutz haben, obwohl fast alle eine Wohngebäudeversicherung besitzen, und weil Extremwetter zunimmt. Diese Zahlen treiben die Debatte:
99 % der Gebäude in Deutschland haben eine Wohngebäudeversicherung
ABER: Nur rund 59 % der Wohngebäude haben Elementarschutz, etwa 41 % sind ungeschützt (GDV, Stand Mitte 2026)
Flut durch Tief „Bernd“ 2021 (u. a. Ahrtal): versicherte Schäden in der Sachversicherung rund 8,4 Mrd. € (GDV)
Starkregen kann überall auftreten, nicht nur in der Nähe von Flüssen
Klimakrise: Zunahme von Hochwasser, Sturm, Starkregen erwartet
Elementarschäden sind Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben oder Schneedruck. Im Gegensatz zu Feuer, Leitungswasser und Sturm sind sie ein separater Baustein:
Hochwasser und Überschwemmung
Rückstau (Wasser aus Kanalisation)
Erdrutsch und Erdsenkung
Erdbeben und Vulkanausbruch
Schneedruck und Lawinen
Was solltest du jetzt schon tun, auch ohne Pflicht?
Prüfe jetzt, ob deine Wohngebäudeversicherung Elementarschäden abdeckt, und schließe den Baustein bei Bedarf ein. Auf das Gesetz zu warten ist keine gute Idee:
Falls nein: Einschluss beantragen (Aufpreis meist 50–200 €/Jahr)
ZÜRS-Zone prüfen (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen)
In ZÜRS-Zone 3 oder 4: Höhere Prämien, aber besonders wichtig
In ZÜRS-Zone 1/2: Günstiger Schutz gegen unvorhersehbare Ereignisse
Was unterscheidet Opt-out-Modell und Pflichtversicherung?
Bei der Pflicht muss jeder Wohngebäudeeigentümer Elementarschutz haben, beim Opt-out-Modell ist der Schutz standardmäßig enthalten, kann aber aktiv gekündigt werden. Die zwei diskutierten Modelle im Vergleich:
Pflichtmodell: Jeder Wohngebäudeeigentümer MUSS Elementarschutz haben
Opt-out-Modell (GDV-Vorschlag): Standardmäßig drin, aktiv kündbar
Nachteil Pflicht: Bürokratie, hohe Prämien in Risikogebieten
Vorteil Opt-out: Wahlfreiheit, trotzdem deutlich höhere Abdeckungsquote als heute erwartet
Häufige Fragen
Kommt die Elementarschaden-Pflichtversicherung 2026?
Nein, 2026 kommt sie nicht mehr. Stand Oktober 2026 liegt ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vor, das sich in der Ressortabstimmung befindet. Geplant ist ein Opt-out-Modell: Neue Wohngebäudeversicherungen sollen Elementarschutz enthalten, eine vollständige Pflicht wie bei der Kfz-Haftpflicht soll es nicht geben. Ein Referentenentwurf ist für das erste Quartal 2027 angekündigt.
Was kostet Elementarschadenschutz heute?
Das hängt stark von der ZÜRS-Zone ab. Für ein Einfamilienhaus in ZÜRS 1 (geringes Risiko): ca. 50–150 €/Jahr Aufpreis. In ZÜRS 4 (Hochrisiko, z.B. Ahrtal): deutlich teurer, oft 500 €+.
Was sind ZÜRS-Zonen?
ZÜRS steht für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“. Es gibt 4 Gefährdungsklassen. Die Einstufung bestimmt Prämien und Versicherbarkeit. Du kannst die Zone für deine Adresse beim GDV (kompass-naturgefahren.de) kostenlos prüfen.
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Nein, aktuell nicht. Sie ist aber bei Immobilienfinanzierung de facto Pflicht (Banken verlangen sie fast immer). Die Pflicht-Debatte betrifft die Zusatzversicherung Elementarschäden.
Lohnt sich Elementarschutz auch in „sicheren“ Gebieten?
Ja. Starkregen kann überall auftreten (auch in Hanglagen, Innenstädten mit Kanalisationsproblemen). Die Prämien in ZÜRS 1/2 sind moderat, der Schutz kann Hunderttausende Euro wert sein.
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