Für Listenhunde (umgangssprachlich „Kampfhunde“) gelten besondere Regeln. Haftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern Pflicht, die Hundesteuer oft ein Vielfaches des normalen Satzes. Die Regelungen variieren stark. Hier findest du den Stand Oktober 2026. Quellen: Landeshundegesetze, Gemeindesatzungen, Bundesverwaltungsgericht.
Ein Listenhund ist ein Hund, dessen Rasse auf der Rasseliste eines Bundeslandes steht. Eine einheitliche Definition gibt es nicht, jedes Bundesland hat eigene Rasselisten:
Pitbull Terrier: in fast allen Bundesländern als Listenhund
Staffordshire Bull Terrier: meist Listenhund
American Staffordshire Terrier: meist Listenhund
Bullterrier: in einigen Ländern auf der Liste
Tosa Inu: in Brandenburg verboten, im Saarland gar nicht auf der Liste
Auch „Kreuzungen“ aus Listenhunden gelten meist als Listenhunde
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Für alle Hunde gilt die Pflicht in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, in den meisten anderen Ländern nur für gefährliche bzw. Listenhunde (Stand: Oktober 2026):
Pflicht für ALLE Hunde: Berlin, Bremen (seit 10.07.2025), Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde und für große Hunde ab 20 kg oder 40 cm Widerristhöhe
Pflicht nur für gefährliche bzw. Listenhunde: Baden-Württemberg (in der Regel Voraussetzung der Kampfhund-Erlaubnis), Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
Bayern: keine generelle Pflicht, die Gemeinde kann die Erlaubnis für Kampfhunde von einer Haftpflicht abhängig machen (Art. 37 LStVG)
Mecklenburg-Vorpommern: keine landesweite Versicherungspflicht
Bremen seit 1.7.2026: zusätzlich Sachkundeprüfung („Hundeführerschein“) für neue Halter
Die Hundesteuer legen die Gemeinden fest, nicht die Länder, und für Listenhunde ist sie oft ein Vielfaches des normalen Satzes:
Normal-Hund: je nach Gemeinde meist zweistellige bis niedrige dreistellige Beträge, in München z. B. 100 €/Jahr
Listenhund: oft mehrere hundert Euro, in München z. B. 800 €/Jahr, in manchen Gemeinden auch über 1.000 €
Grenze nach oben: Das Bundesverwaltungsgericht hat 2014 eine Kampfhundesteuer von 2.000 €/Jahr als unzulässig gekippt, weil sie faktisch ein Halteverbot ist (BVerwG 9 C 8.13)
Welche weiteren Pflichten haben Halter von Listenhunden?
Neben der Haftpflicht brauchst du als Halter unter anderem einen Sachkundenachweis, einen Wesenstest für den Hund und ein Führungszeugnis, dazu gilt in der Öffentlichkeit Maulkorb- und Leinenpflicht.
Sachkundenachweis (schriftliche und praktische Prüfung)
Wesenstest bzw. Verhaltenstest für den Hund
Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit
Polizeiliches Führungszeugnis des Halters
Mindestalter Halter: meist 18 oder 21 Jahre
Tierhaltereignungserklärung bei Gemeinde
Mikrochip-Kennzeichnung
Häufige Fragen
Welche Hunde gelten als Listenhunde?
Das variiert je Bundesland. Am häufigsten auf Rasselisten: Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier. Jedes Bundesland hat eine eigene Liste, Kreuzungen zählen meist auch.
Muss ich für meinen Hund eine Haftpflicht abschließen?
Je Bundesland unterschiedlich. Für ALLE Hunde Pflicht: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. In NRW für gefährliche Hunde und große Hunde ab 20 kg/40 cm Widerristhöhe. In den meisten anderen Ländern nur für gefährliche bzw. Listenhunde, in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine generelle Pflicht.
Was kostet eine Listenhunde-Haftpflicht 2026?
100–250 €/Jahr für die meisten Listenhunde. Bei bestimmten Rassen (z.B. Pitbull) können es 250–500 €/Jahr sein. Entscheidend sind Rasse, Wohnort und Deckungssumme.
Wie hoch ist die Hundesteuer für Listenhunde?
Oft mehrere hundert Euro im Jahr, in München z. B. 800 € statt 100 € für einen normalen Hund. Nach oben gibt es eine Grenze: Eine Kampfhundesteuer von 2.000 €/Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht 2014 als unzulässig gekippt. Die Steuer legt die Gemeinde fest, erkundige dich deshalb vor der Anschaffung.
Was bedeutet Bremens Hundeführerschein ab 1.7.2026?
Wer in Bremen seit dem 1.7.2026 einen Hund neu aufnimmt, braucht eine Sachkundeprüfung: Der theoretische Teil ist vor der Aufnahme abzulegen, der praktische innerhalb eines Jahres. Die Haftpflicht ab Beginn der Haltung mit Mindestdeckung 500.000 € (Personen) und 250.000 € (Sachschäden) gilt in Bremen schon seit dem 10.07.2025 für alle Hunde.
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