Sozialversicherung 2026 & 2027: Alle neuen Rechengrößen im Überblick

Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenze, Minijob-Grenze, Pflegebeitrag – jedes Jahr ändern sich zentrale Werte. Hier alle offiziellen Zahlen für 2026 und was für 2027 bereits bekannt ist. Quellen: BMAS, Bundesregierung, Bundesgesundheitsministerium.

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Lesezeit: 8 Min | Kategorie: Grundlagen

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (offiziell)

Durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 sind folgende Werte festgelegt:

Was sich 2027 ändert (geplant/bekannt)

Einige Werte für 2027 sind bereits veröffentlicht oder in Referentenentwürfen enthalten. Stand April 2026:

Pflegeversicherungsbeitrag 2026

Nach der Erhöhung zum 1.1.2025 bleibt der Beitragssatz 2026 stabil:

GKV-Zusatzbeitrag 2026 – deutlich gestiegen

Der vom BMG festgelegte Orientierungswert für 2026:

Was das konkret für dich bedeutet

Einige praktische Auswirkungen der Zahlen:

Häufige Fragen

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
In der GKV: 5.812,50 €/Monat bzw. 69.750 €/Jahr. In der Rentenversicherung: 8.450 €/Monat. Gehalt darüber ist beitragsfrei zur Sozialversicherung. Quelle: Deutsche Rentenversicherung.
Ab welchem Einkommen kann ich 2026 in die PKV wechseln?
Die Versicherungspflichtgrenze GKV liegt 2026 bei 6.450 €/Monat (77.400 €/Jahr). Wer als Angestellter darüber verdient, kann in die PKV wechseln. Selbstständige können unabhängig vom Einkommen.
Wie viel ist die Minijob-Grenze 2026 und 2027?
2026: 603 €/Monat. 2027: offiziell 633 €/Monat (+30 €). Bis zu diesem Betrag sind Minijobber sozialversicherungsfrei. Quelle: Bundesregierung.
Wie hoch wird mein Rentenbeitrag 2027?
Laut Rentenversicherungsbericht 2022 liegt die Prognose bei 19,3 % (2026: 18,6 %). Das ist eine Prognose, keine festgesetzte Zahl. Die finale Festsetzung erfolgt durch Rechtsverordnung zum Jahreswechsel.
GKV-Zusatzbeitrag – was zahle ich 2026?
Der Orientierungswert des BMG liegt 2026 bei 2,9 % Durchschnitt. Deine konkrete Kasse kann zwischen 2,18 % und 4,39 % liegen. Bei Erhöhung hast du Sonderkündigungsrecht.

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