Sozialversicherung 2026 & 2027: Alle neuen Rechengrößen im Überblick
Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenze, Minijob-Grenze, Pflegebeitrag – jedes Jahr ändern sich zentrale Werte. Hier alle offiziellen Zahlen für 2026 und was für 2027 bereits bekannt ist. Quellen: BMAS, Bundesregierung, Bundesgesundheitsministerium.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Bundeskabinetts-Beschluss vom 8.10.2025
Was sich 2027 ändert (geplant/bekannt)
Einige Werte für 2027 sind bereits veröffentlicht oder in Referentenentwürfen enthalten. Stand April 2026:
Minijob-Grenze 2027: 633 €/Monat (offiziell, +30 € gegenüber 2026)
Beitragsbemessungsgrenze GKV 2027: +4,12 % wegen Lohnindexierung plus zusätzlich +300 € laut Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom 16.4.2026
Rentenbeitragssatz 2027: laut Rentenversicherungsbericht 2022 Prognose von 19,3 % (noch nicht final beschlossen)
GKV-Zusatzbeitrag 2027: Prognose von 3,7 % Durchschnitt ohne Reformen (FinanzKommission Gesundheit, März 2026)
Pflegeversicherungsbeitrag 2026
Nach der Erhöhung zum 1.1.2025 bleibt der Beitragssatz 2026 stabil:
Versicherte mit Kindern: 3,6 % des Einkommens
Kinderlose: 4,2 % (inkl. Kinderlosen-Zuschlag)
Privatversicherte: Erhöhung zum 1.1.2026 im Schnitt +6 % (Beihilfeanspruch) bzw. +16 % (andere)
Pflegereform geplant: Gesetzentwurf laut BMG voraussichtlich Ende 2026, Inkrafttreten teilweise 2027
Quelle: PKV-Serviceportal, BMG
GKV-Zusatzbeitrag 2026 – deutlich gestiegen
Der vom BMG festgelegte Orientierungswert für 2026:
2026: 2,9 % Durchschnitt (+0,4 Prozentpunkte gegenüber 2,5 % in 2025)
Spanne 2026: 2,18 % bis 4,39 % je Krankenkasse
2027 ohne Reform: Prognose 3,7 % Durchschnitt
2028–2030 ohne Reform: 3,9 % → 4,4 % → 4,7 %
Reformvorschläge: FinanzKommission Gesundheit, Bericht März 2026
Tipp: Bei steigenden Zusatzbeiträgen Sonderkündigungsrecht binnen 2 Monaten
Was das konkret für dich bedeutet
Einige praktische Auswirkungen der Zahlen:
Bruttoeinkommen über 77.400 €/Jahr 2026: PKV-Wechsel möglich
Minijobber: 2027 zusätzlich 30 €/Monat verdienbar ohne SV-Pflicht
GKV-Versicherte sollten bei Zusatzbeitragserhöhung Wechsel prüfen (Sonderkündigung)
Selbstständige in der GKV zahlen 2026 einen Mindestbeitrag nach Einnahmen-Einstufung
Häufige Fragen
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
In der GKV: 5.812,50 €/Monat bzw. 69.750 €/Jahr. In der Rentenversicherung: 8.450 €/Monat. Gehalt darüber ist beitragsfrei zur Sozialversicherung. Quelle: Deutsche Rentenversicherung.
Ab welchem Einkommen kann ich 2026 in die PKV wechseln?
Die Versicherungspflichtgrenze GKV liegt 2026 bei 6.450 €/Monat (77.400 €/Jahr). Wer als Angestellter darüber verdient, kann in die PKV wechseln. Selbstständige können unabhängig vom Einkommen.
Wie viel ist die Minijob-Grenze 2026 und 2027?
2026: 603 €/Monat. 2027: offiziell 633 €/Monat (+30 €). Bis zu diesem Betrag sind Minijobber sozialversicherungsfrei. Quelle: Bundesregierung.
Wie hoch wird mein Rentenbeitrag 2027?
Laut Rentenversicherungsbericht 2022 liegt die Prognose bei 19,3 % (2026: 18,6 %). Das ist eine Prognose, keine festgesetzte Zahl. Die finale Festsetzung erfolgt durch Rechtsverordnung zum Jahreswechsel.
GKV-Zusatzbeitrag – was zahle ich 2026?
Der Orientierungswert des BMG liegt 2026 bei 2,9 % Durchschnitt. Deine konkrete Kasse kann zwischen 2,18 % und 4,39 % liegen. Bei Erhöhung hast du Sonderkündigungsrecht.