Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember und verlängern sich automatisch. Gekündigt werden muss mit einem Monat Frist, also bis zum 30. November. Hier findest du alle Fristen, ein Musterschreiben und die Fälle, in denen du auch nach dem Stichtag noch rauskommst.
Weil die meisten Verträge am 31.12. enden und die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, muss die Kündigung bis zum 30.11. beim Versicherer eingehen. Bei Verträgen mit Kalenderjahr-Laufzeit (der Regelfall) gilt:
Kündigungsfrist: ein Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres (§ 11 VVG)
Versicherungsjahr endet meist am 31.12. → Kündigung muss bis 30.11. beim Versicherer EINGEHEN
Entscheidend ist der Zugang beim Versicherer, nicht der Poststempel
Ausnahme: Manche Verträge laufen unterjährig (z. B. ab Zulassungsdatum), das Ablaufdatum steht in der Police
Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr
Wie sieht ein Musterschreiben für die Kündigung aus?
Ein kurzer Text mit Versicherungsschein-Nummer, Kennzeichen und Kündigungstermin genügt vollständig: „Versicherungsschein-Nr. [Nummer], Kennzeichen [XX-XX 123]: Hiermit kündige ich meine Kfz-Versicherung fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt in Textform. [Name, Anschrift, Datum]“. Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ schützt dich, falls das Vertragsjahr anders läuft als gedacht.
Wann kannst du auch nach dem 30.11. noch kündigen?
Nach dem Stichtag kannst du noch bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung oder nach einem Schadenfall kündigen, jeweils mit einem Monat Frist. Die Fälle im Detail:
Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung (§ 40 VVG): ein Monat ab Zugang der Mitteilung
Achtung, versteckte Erhöhung: Vergleiche den neuen Beitrag mit dem Vorjahresbeitrag bei GLEICHER SF-Klasse. Sinkt dein Beitrag trotz besserer SF-Klasse nicht, ist das oft eine Erhöhung
Nach einem Schadenfall: Sowohl du als auch der Versicherer können innerhalb eines Monats kündigen
Fahrzeugwechsel oder Abmeldung: Der Vertrag endet mit der Veräußerung/Stilllegung automatisch bzw. geht auf den Käufer über, der ihn kündigen kann
Die Erhöhungs-Mitteilung muss spätestens einen Monat vor Wirksamwerden zugehen (§ 40 Abs. 1 VVG) und steckt deshalb oft in der Beitragsrechnung im Oktober/November, also genau lesen!
In welcher Reihenfolge wechselst du die Kfz-Versicherung?
Erst sicherst du dir den neuen Tarif samt eVB-Nummer, dann kündigst du beim alten Versicherer. Denn die Kfz-Haftpflicht ist Pflichtversicherung, ohne nahtlosen Schutz wird das Auto stillgelegt. Deshalb:
Erst neuen Tarif vergleichen und Zusage bzw. eVB-Nummer sichern
Dann erst beim alten Versicherer kündigen
Neuer Vertrag beginnt am 1.1. (bzw. am Tag nach Vertragsende)
SF-Klasse wird automatisch zwischen den Versicherern übertragen (dauert einige Wochen)
Beim Vergleich auf Leistung achten, nicht nur auf den Preis: Typklassen und Regionalklassen ändern sich jedes Jahr
Welche Fehler passieren beim Kündigen häufig?
Typische Fehler sind eine zu späte Kündigung, eine Kündigung ohne neuen Vertrag und ein verschenktes Sonderkündigungsrecht.
Zu spät: Kündigung geht erst am 1.12. ein → Vertrag läuft ein weiteres Jahr
Gekündigt ohne neuen Vertrag → Lücke im Pflichtschutz
Sonderkündigungsrecht verschenkt, weil die Beitragsrechnung ungelesen blieb
Kündigung ohne Versicherungsschein-Nummer → Zuordnungsprobleme und Rückfragen
Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Bei Kalenderjahr-Verträgen muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingehen (ein Monat Frist zum Ablauf am 31.12., § 11 VVG). Läuft dein Vertrag unterjährig, gilt ein Monat vor deinem individuellen Ablaufdatum, das in der Police steht.
Kann ich die Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen?
Ja. Es genügt die Textform, eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Fordere eine Eingangsbestätigung an und hebe sie auf. Bei sehr knapper Frist zusätzlich einen nachweisbaren Weg nutzen (Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
Was ist das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung?
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung zu verbessern, kannst du nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Mitteilung steckt häufig in der jährlichen Beitragsrechnung.
Woran erkenne ich eine versteckte Beitragserhöhung?
Vergleiche in der neuen Rechnung den Beitrag mit dem Vorjahr bei gleicher Schadenfreiheitsklasse. Da du normalerweise eine SF-Klasse besser wirst, müsste dein Beitrag sinken. Bleibt er gleich oder steigt, hat der Versicherer die Tarifbeiträge erhöht. Das ist oft ein Fall fürs Sonderkündigungsrecht.
Kann ich nach einem Unfall kündigen?
Ja, nach der Regulierung eines Schadenfalls haben beide Seiten (du und der Versicherer) ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Bedenke: Der Schaden ist im neuen Vertrag anzugeben, und die SF-Rückstufung nimmst du mit.
Was passiert, wenn ich den 30.11. verpasse?
Dann verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Prüfe aber die Sonderkündigungsrechte: Bei einer Beitragserhöhung (die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor Wirksamwerden zugehen und kommt meist im Oktober oder November, gekündigt werden kann dann noch einen Monat ab Zugang) oder nach einem Schadenfall kommst du trotzdem raus. Ansonsten: Termin für nächsten Herbst notieren.
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