Pflegereform 2027: Die geplante Eigenanteil-Deckelung

Der Pflegeheim-Eigenanteil explodiert seit Jahren. Eine große Reform ist geplant: Eigenanteil soll ab 2027 auf 1.000 bis 1.200 €/Monat gedeckelt werden. Wir zeigen dir den offiziellen Stand der Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" (Dezember 2025). Quellen: BMG, Bundestag.

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Lesezeit: 7 Min | Kategorie: Altersvorsorge

Aktuelle Situation 2026 – warum Reform dringend nötig

Der Eigenanteil im Pflegeheim ist einer der größten finanziellen Schocks im Alter:

Die Reform-Pläne der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Im Dezember 2025 wurde der Bericht der Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" vorgelegt. Die Kernaussage:

Wichtig: Noch nicht beschlossen

Der ehrliche Stand April 2026:

Was bedeutet das für deine private Pflegevorsorge?

Trotz Reform bleibt eigene Vorsorge wichtig:

Haftet mein Kind für meine Pflegekosten?

Seit 2020 ist die Angehörigenhaftung entschärft (Angehörigen-Entlastungsgesetz):

Häufige Fragen

Kommt die Pflegereform 2027?
Geplant ja, beschlossen noch nicht. Die Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" hat im Dezember 2025 einen Bericht vorgelegt. Das BMG soll einen Finanzierungsvorschlag ausarbeiten. Ein Gesetz könnte Ende 2026 beschlossen werden, Inkrafttreten frühestens 2027.
Wie hoch wird der Eigenanteil im Pflegeheim ab 2027?
Geplant: 1.000 bis 1.200 € pro Monat (Deckel). Alles darüber soll die gesetzliche Pflegeversicherung übernehmen. WICHTIG: Das ist Planung, noch nicht Gesetz. Änderungen bis zur Verabschiedung sind möglich.
Brauche ich dann noch eine Pflegezusatzversicherung?
Ja. Auch ein Eigenanteil von 1.000–1.200 €/Monat bedeutet über 5 Jahre 60.000–72.000 €. Zudem ist die Reform nicht beschlossen. Wer sich absichern will, sollte jetzt handeln – je jünger, desto günstiger.
Was zahlt die Pflegeversicherung 2026?
Bei Pflegegrad 5 stationär: 2.005 €/Monat. Bei Pflegegrad 2-4 entsprechend weniger. Der Rest der Heimkosten (aktuell 2.900 €+ durchschnittlich) kommt vom Versicherten/Familie. Der Beitragssatz 2026: 3,6 % (Kinderlos 4,2 %).
Haften meine Kinder für meine Pflegekosten?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 nur bei Bruttoeinkommen über 100.000 €/Jahr. Davor wird dein eigenes Vermögen (Rente, Erspartes) bis auf ein Schonvermögen von 10.000 € aufgebraucht. Selbstgenutzte Immobilie bleibt oft geschützt.

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