Pflegereform 2027 (PNOG): Was der Entwurf wirklich vorsieht
Der Pflegeheim-Eigenanteil explodiert seit Jahren, zuletzt auf 3.364 €/Monat im ersten Heimjahr. Ein Deckel von 1.000–1.200 € wurde diskutiert, doch auch der Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), den das Bundeskabinett am 30.09.2026 beschlossen hat, enthält ihn NICHT. Wir zeigen den ehrlichen Stand (Stand: Oktober 2026). Quellen: BMG, vdek.
Was bringt die Pflegereform 2027 beim Eigenanteil?
Kurzfristig keine spürbare Entlastung: Auch der vom Kabinett beschlossene PNOG-Entwurf (30.09.2026) enthält keinen Eigenanteil-Deckel. Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden, um den Anstieg der Eigenanteile zu begrenzen. So sieht die Situation 2026 aus:
Durchschnittlicher Eigenanteil im Pflegeheim: 3.364 €/Monat im ersten Heimjahr (vdek, Stand 01.07.2026, Spanne 2.891 € in Sachsen-Anhalt bis 3.761 € in Bremen)
Beispiele: Baden-Württemberg 3.657 €, Bayern 3.270 €/Monat im ersten Heimjahr (vdek, Juli 2026)
Gesetzliche Pflegekasse deckt nur einen Teil (bei Pflegegrad 5 stationär: 2.096 €/Monat)
Rest kommt aus Rente, Vermögen oder von den Kindern ab 100.000 €/Jahr Einkommen
Soziale Pflegeversicherung 2025 und 2026 nur mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt finanziert
Was steht im PNOG-Gesetzentwurf der Bundesregierung?
Der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 enthält keinen Eigenanteil-Deckel, die im Referentenentwurf vom Juni 2026 geplante Streckung der Heim-Zuschläge ist aber wieder gestrichen. Die für Heimbewohner entscheidenden Punkte:
Ein Eigenanteil-Deckel (die diskutierten 1.000–1.200 €/Monat) ist im Entwurf NICHT enthalten
Die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI bleiben wie bisher: 15 % im ersten, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Heimjahr. Der Referentenentwurf wollte die höchste Stufe erst nach 54 Monaten gewähren, das steht nicht mehr im Kabinettsentwurf
Die für 2028 vorgesehene Erhöhung der Leistungsbeträge entfällt, ab 2029 sollen sie jährlich mit der Kerninflation steigen
Mehr Einnahmen: Kinderlosenzuschlag steigt zum 01.01.2027 um 0,3 auf 0,9 Beitragssatzpunkte, ab 2028 ist ein Zuschlag von 0,52 Punkten für beitragsfrei mitversicherte Ehepartner geplant
Inkrafttreten überwiegend zum 01.01.2027, einzelne Teile 2028 und 2029
Der Deckel bleibt eine politische Forderung (u. a. aus der AG „Zukunftspakt Pflege“), eine Grundlage im Gesetzentwurf hat er derzeit nicht
Nein, Stand Oktober 2026 ist das PNOG ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den das Kabinett am 30.09.2026 beschlossen hat. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen:
Kabinettsbeschluss am 30.09.2026, jetzt folgt das parlamentarische Verfahren
Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das bisherige Recht
Inhalte können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern
Geplantes Inkrafttreten überwiegend zum 01.01.2027
Was bedeutet das für deine private Pflegevorsorge?
Eigene Vorsorge bleibt trotz Reform wichtig, denn ein Eigenanteil-Deckel ist nicht in Sicht und die Kosten summieren sich schnell:
Der heutige Durchschnitts-Eigenanteil von 3.364 €/Monat ist über wenige Jahre sechsstellig
Ambulante Pflege zuhause oft ähnlich teuer
Ein Eigenanteil-Deckel ist im aktuellen Gesetzentwurf nicht enthalten
Pflegezusatzversicherung abschließen: je früher, desto günstiger
Alternative: Pflege-Eigenvorsorge über ETF-Sparplan oder eigenes Vermögen
Ab welchem Einkommen zahlen Kinder für die Pflege der Eltern?
Kinder müssen erst ab einem Brutto-Einkommen von über 100.000 €/Jahr zahlen. Seit 2020 ist die Angehörigenhaftung durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz entschärft:
Kinder haften nur bei Brutto-Einkommen über 100.000 €/Jahr
Vorher wird eigenes Vermögen / Rente verbraucht (bis auf Schonvermögen)
Schonvermögen: aktuell 10.000 € + Wohneigentum
Sozialamt springt ein bei fehlenden Mitteln
Enkel haften nicht
Häufige Fragen
Kommt die Pflegereform 2027?
Wahrscheinlich ja: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) am 30.09.2026 beschlossen, geplant ist das Inkrafttreten überwiegend zum 01.01.2027. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, bis dahin gilt das bisherige Recht (Stand: Oktober 2026).
Wird der Eigenanteil im Pflegeheim ab 2027 gedeckelt?
Nach aktuellem Stand nein: Auch der Kabinettsentwurf des PNOG vom 30.09.2026 enthält keinen Deckel. Die diskutierten 1.000–1.200 €/Monat sind eine politische Forderung ohne Gesetzesgrundlage. Immerhin bleiben die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI unverändert (15, 30, 50 und 75 %), die im Referentenentwurf geplante Streckung ist gestrichen.
Brauche ich dann noch eine Pflegezusatzversicherung?
Ja, erst recht. Ein Deckel ist nicht in Sicht. Mit den Durchschnittswerten des vdek (Juli 2026) kommen über 5 Jahre Heimaufenthalt trotz der steigenden Zuschläge grob gerechnet rund 160.000 € Eigenanteil zusammen. Wer sich absichern will, sollte jetzt handeln: je jünger, desto günstiger.
Was zahlt die Pflegeversicherung 2026?
Bei Pflegegrad 5 stationär: 2.096 €/Monat. Bei Pflegegrad 2–4 entsprechend weniger. Der Rest der Heimkosten (im Schnitt 3.364 €/Monat im ersten Heimjahr, Stand Juli 2026) kommt vom Versicherten bzw. der Familie. Der Beitragssatz 2026: 3,6 % (kinderlos 4,2 %).
Haften meine Kinder für meine Pflegekosten?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 nur bei Bruttoeinkommen über 100.000 €/Jahr. Davor wird dein eigenes Vermögen (Rente, Erspartes) bis auf ein Schonvermögen von 10.000 € aufgebraucht. Selbstgenutzte Immobilie bleibt oft geschützt.
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