Wer einen Hund oder ein Pferd privat hält, haftet nach § 833 BGB verschuldensunabhängig und der Höhe nach unbegrenzt für Schäden, die sein Tier verursacht. Das gilt zwar für alle Tiere, bei Hunden und Pferden ist das Schadensrisiko aber besonders groß. Die Tierhalterhaftpflicht schützt davor. Hier erfährst du, was sie kostet, warum Hunde nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt sind und in welchen Fällen sie sogar Pflicht ist.
Warum brauchen Hunde- und Pferdehalter eine eigene Haftpflicht?
Hunde und Pferde sind nicht über die Privathaftpflicht mitversichert, ihre Halter haften aber nach § 833 BGB verschuldensunabhängig und unbegrenzt. Die rechtliche Ausgangslage ist eindeutig:
Tierhalter haften nach § 833 BGB verschuldensunabhängig (Gefährdungshaftung), also auch ohne eigenes Verschulden. Ausnahme: Bei Nutztieren, die dem Beruf oder Erwerb dienen, kann sich der Halter entlasten, wenn er sorgfältig beaufsichtigt hat
Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt, das gilt für alle Tiere. Bei Hunden und Pferden entstehen aber besonders oft hohe Schäden
Hunde und Pferde sind NICHT über die private Haftpflichtversicherung mitversichert
Katzen und Kleintiere (z. B. Kaninchen, Hamster, Vögel) sind dagegen über die Privathaftpflicht abgedeckt
Schon ein einziger Verkehrsunfall durch ein ausgebüxtes Tier kann Schäden in Millionenhöhe verursachen
Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht?
Eine Hundehaftpflicht gibt es ab ca. 50 Euro im Jahr, eine Pferdehaftpflicht kostet ca. 100 Euro pro Jahr oder mehr. Die Einstiegspreise sind überschaubar (Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest):
Hundehaftpflicht: ab ca. 50 Euro im Jahr (Verbraucherzentrale)
Im Test der Stiftung Warentest: günstigste Tarife z. B. ab 36 Euro/Jahr (Jack Russell Terrier), ab 55 Euro/Jahr (Labrador Retriever)
Pferdehaftpflicht: ca. 100 Euro pro Jahr oder mehr
Der konkrete Beitrag hängt von Rasse, Region, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang ab
Ob eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben ist, regelt jedes Bundesland eigenständig im Landesrecht:
In einigen Ländern (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen) gilt eine generelle Versicherungspflicht für alle Hunde
In anderen Ländern nur für als gefährlich eingestufte Hunde
In Nordrhein-Westfalen sind zusätzlich „große Hunde" (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) versicherungspflichtig (§ 11 LHundG NRW)
Für gefährliche Hunde schreibt NRW Mindestsummen von 500.000 € (Personen-) und 250.000 € (Sachschäden) vor
Für Pferde besteht in keinem Bundesland eine Versicherungspflicht, wegen der unbegrenzten Haftung ist sie aber dringend zu empfehlen
Maßgeblich ist immer das aktuelle Landesrecht deines Bundeslandes
Worauf solltest du beim Tarif achten?
Achte vor allem auf eine hohe Deckungssumme (die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 5 Mio. Euro) und auf Leistungen wie Mietsachschäden und Fremdhüten. Gute Tarife unterscheiden sich vor allem im Leistungsumfang:
Deckungssumme: Die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 5 Mio. Euro, gute Grundschutz-Tarife zahlen pauschal mind. 10 Mio. Euro
Mietsachschäden mitversichert (im Grundschutz oft mind. 500.000 Euro)
Mitversicherung beim Fremdhüten (Hundesitter, Freunde)
Welpen in den ersten Monaten beitragsfrei mitversichert
Deckschäden, Flur- und Reitbeteiligungsschäden (bei Pferden) sowie Auslandsaufenthalte
Was gilt zusätzlich für Listenhunde?
Für Listenhunde gelten neben der Tierhalterhaftpflicht besondere Auflagen und teils höhere Mindestsummen. Zwei Dinge, die oft verwechselt werden:
Die Tierhalterhaftpflicht ist die Versicherung, die Schäden deines Tieres bezahlt
Ob du sie haben musst, hängt vom Landesrecht ab (siehe oben)
Für sogenannte Listenhunde (als gefährlich eingestufte Rassen) gelten zusätzlich besondere Auflagen und teils höhere Mindestsummen
Details dazu findest du in unserem Ratgeber zur Listenhunde-Haftpflicht
Häufige Fragen
Sind Katzen über die Privathaftpflicht versichert?
Ja. Katzen und Kleintiere wie Kaninchen, Hamster oder Vögel sind in der Regel über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Hunde und Pferde dagegen nicht, sie brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht (Verbraucherzentrale).
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Ab etwa 50 Euro im Jahr (Verbraucherzentrale). Im Test der Stiftung Warentest gibt es günstige Tarife teils ab 36 Euro/Jahr. Der Beitrag hängt von Rasse, Region und Leistungsumfang ab.
Ist eine Hundehaftpflicht überall Pflicht?
Nein, das regelt jedes Bundesland selbst. In einigen Ländern besteht eine generelle Pflicht, in anderen nur für gefährliche oder große Hunde. Maßgeblich ist dein Landesrecht.
Haftet man auch ohne eigenes Verschulden?
Ja. Nach § 833 BGB haften Tierhalter verschuldensunabhängig und der Höhe nach unbegrenzt für Schäden ihres Tieres, und zwar bei allen Tieren. Nur bei Nutztieren, die dem Beruf oder Erwerb dienen, kann sich der Halter durch den Nachweis sorgfältiger Beaufsichtigung entlasten.
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