Versicherungen bei Scheidung & Trennung: Was wirklich wichtig ist
Scheidung oder Trennung bedeutet auch: viele Versicherungsverträge müssen neu geregelt werden. Wer behält was? Wer haftet wofür? Die wichtigsten Fakten – klar strukturiert. Quellen: Verivox, VPV, HUK, scheidung.de.
Familienrechts-Anwalt bei Vermögensteilung einschalten
Häufige Fragen
Was passiert mit gemeinsamer Kfz-Versicherung bei Scheidung?
Der Versicherungsnehmer (der den Vertrag abgeschlossen hat) behält Police und Schadenfreiheitsklasse. Der andere muss eigene Police abschließen – oft in SF-0. Alternativ: Übertragung der SF-Klasse vom Ex (nur bei Einvernehmen).
Wie lange bin ich nach Auszug noch in der Hausratversicherung?
Bei den meisten Versicherern 3 Monate Übergangsfrist (beide Wohnungen geschützt). Danach braucht der ausgezogene Partner eine eigene Hausratversicherung (ab 35 €/Jahr für kleine Wohnungen).
Brauche ich sofort eine eigene Haftpflicht?
JA. Die gemeinsame Haftpflicht gilt nur bis zur rechtskräftigen Scheidung. Auch schon vorher ist Unklarheit, wer für welche Schäden haftet. Eigene Police kostet nur 42–90 €/Jahr – kein Grund zu warten.
Was passiert mit Lebens- und Rentenversicherungen?
Riester, Rürup und betriebliche Altersvorsorge sind Teil des Versorgungsausgleichs vor dem Familiengericht. Kapitallebensversicherung fällt in Zugewinnausgleich. Fachanwalt einschalten – die Regeln sind komplex.
Kinder: bei wem versichert?
Kinder sind automatisch beim Elternteil (meist Hauptsorgeberechtigter) mitversichert – über Haftpflicht, Hausrat und ggf. Krankenversicherung. Bei getrennten Wohnsitzen: separate Regelung nötig, wer für welchen Bereich hauptverantwortlich ist.