KfW "Jung kauft Alt" 2026: Alte Immobilie für Familien fördern lassen
Das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (Nr. 308) fördert den Kauf energetisch schlechter Bestandsimmobilien durch Familien, und zwar zu sehr günstigen Zinsen. Wir zeigen dir die aktuellen Konditionen 2026, alle Voraussetzungen und wie du vorgehst. Quelle: KfW, BMWSB.
Die KfW fördert den Kauf selbstgenutzter Bestandsimmobilien der Effizienzklassen F, G oder H durch Familien. Das Ziel: energetisch schlechte Altbauten für Familien bezahlbar machen.
Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand
Gebäude MUSS Energieeffizienzklasse F, G oder H haben (laut Energieausweis)
Mindestens 50 % Miteigentum durch die Familie
Sanierungspflicht innerhalb von 54 Monaten ab Zusage: Effizienzhaus 85 EE oder seit 03.08.2026 alternativ vier festgelegte Einzelmaßnahmen
Förderfähig sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und höchstens 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind:
Bei 1 Kind: maximal 90.000 €/Jahr zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Bei 2 Kindern: 100.000 €
Bei 3 Kindern: 110.000 €
Bei 4 Kindern: 120.000 € usw. (+10.000 € pro weiterem Kind)
Mindestens 1 minderjähriges Kind muss im Haushalt gemeldet sein
Je nach Kinderzahl gibt es 140.000–180.000 € Kredit, bei 35 Jahren Laufzeit aktuell zu 1,00 % effektivem Jahreszins (Stand 17.09.2026). Die Konditionen wurden seit 23.10.2025 deutlich verbessert:
Kreditbetrag abhängig von Kinderzahl: 140.000–180.000 € (1 Kind: 140.000 €, 2 Kinder: 160.000 €, ab 3 Kindern: 180.000 €, erhöht zum 03.08.2026)
Sanierungsauflage gelockert: Seit 23.10.2025 reicht Effizienzhaus 85 EE statt 70 EE, seit 03.08.2026 geht es alternativ auch über vier Einzelmaßnahmen (Heizung, Fenster, Fassade, Dach)
Endkundenzinssatz: 1,00 % eff. p. a. bei 35 Jahren Laufzeit, 5 tilgungsfreien Jahren und 10 Jahren Zinsbindung, 0,72 % bei 25 Jahren Laufzeit (Stand 17.09.2026, die KfW passt laufend an)
Damit deutlich günstiger als eine klassische Baufinanzierung zu Marktzinsen
Laufzeit bis zu 35 Jahre möglich
Tilgungsfreie Anlaufjahre wählbar (1–5 Jahre)
Was bedeutet die Sanierungspflicht konkret?
Du musst das Haus innerhalb von 54 Monaten (4,5 Jahren) ab der KfW-Zusage auf Effizienzhaus 85 EE sanieren oder vier festgelegte Einzelmaßnahmen umsetzen. Das ist die Kehrseite der niedrigen Zinsen:
Weg 1: Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE (Erneuerbare Energien) oder Effizienzhaus Denkmal EE
Weg 2 (seit 03.08.2026): Heizungstausch (mindestens 65 % erneuerbare Energien), Fenstertausch, Fassadendämmung und Dach- bzw. oberste Geschossdecke dämmen
Wird nur Effizienzhaus 100 EE erreicht, steigt der Sollzins um 1 Prozentpunkt
Zusätzlich förderfähig: KfW 261 (Sanierung) mit bis zu 150.000 € zusätzlich
Sanierungskosten hängen stark vom Ausgangszustand ab, schnell sind sechsstellige Beträge erreicht
Beim Effizienzhaus-Weg ist ein Experte für Energieeffizienz Pflicht, bei Einzelmaßnahmen reicht eine Fachunternehmererklärung
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
Entscheidend ist die Reihenfolge: Den KfW-Kredit beantragst du über einen Finanzierungspartner, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst.
1. Zu versteuerndes Einkommen prüfen (Steuerbescheid)
2. Immobilie mit Energieeffizienzklasse F/G/H finden
3. KfW-Kredit VOR dem Kaufvertrag beim Finanzierungspartner beantragen
4. Sanierungsfahrplan mit Energieeffizienz-Experten erstellen
5. Nach KfW-Zusage: Kaufvertrag abschließen
6. Sanierung innerhalb von 54 Monaten ab Zusage realisieren
Welche Fehler kosten dich die Förderung?
Der häufigste Fehler ist ein Antrag erst nach dem Kaufvertrag, denn nachträglich ist keine Förderung möglich.
Antrag muss VOR dem Kaufvertrag gestellt werden, nachträglich ist das nicht möglich
Einkommen wird streng geprüft: Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung (bei Antrag 2026 also 2023 und 2024, per Steuerbescheid)
Effizienzklasse des Hauses per Energieausweis nachweisen
Sanierungspflicht: bei Nichteinhaltung droht Rückforderung
Finanzierungspartner muss KfW-Vertragspartner sein
Häufige Fragen
Wer kann das KfW-Programm "Jung kauft Alt" beantragen?
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € (bei 1 Kind) plus 10.000 € pro weiterem Kind. Die gekaufte Immobilie muss Energieeffizienzklasse F, G oder H haben.
Wie hoch ist die Förderung 2026?
Zinsgünstiger KfW-Kredit von 140.000 € bis 180.000 € (je nach Kinderzahl, erhöht zum 03.08.2026). Endkundenzinssatz: 1,00 % eff. p. a. bei 35 Jahren Laufzeit, 5 tilgungsfreien Jahren und 10 Jahren Zinsbindung (Stand 17.09.2026, die KfW passt die Zinsen laufend an).
Muss ich das gekaufte Haus sanieren?
Ja. Innerhalb von 54 Monaten ab KfW-Zusage muss das Gebäude auf Effizienzhaus 85 EE gebracht werden. Seit 03.08.2026 geht alternativ die Kombination aus Heizungstausch, Fenstertausch, Fassaden- und Dachdämmung. Sanierungskosten können zusätzlich über KfW 261 (bis 150.000 €) finanziert werden.
Wann stelle ich den Antrag?
VOR Abschluss des Kaufvertrags bei einem KfW-Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Vermittler). Nachträglich ist keine Förderung möglich.
Was ist Effizienzhaus 85 EE?
Ein KfW-Standard für energetische Sanierung: Der jährliche Energiebedarf darf maximal 85 % eines Referenzgebäudes betragen, mit Erneuerbare-Energien-Anteil. Konkret bedeutet das typisch Dämmung, moderne Heizung (z.B. Wärmepumpe) und energiesparende Fenster.
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